Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsgegenstand

1.1

„reko nature training“ verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2

Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3

Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 2 Training

2.1

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2

Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

2.3

Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check durch „reko nature training“ möglich.

§ 3 Sonstige Leistungen

3.1


„reko nature training“ steht ihren Kunden außerhalb der Trainingseinheiten von Mo. – Fr. zwischen 6:00 und 22:00 Uhr und samstags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von „reko nature Training“.

3.2

Erstgespräche und der Gesundheits-Check sind in aller Regel kostenfrei.

§ 4 Haftung

4.1

„reko nature training“ schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungs-Gehilfen beruht.

4.2

„reko nature training“ haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.3

Ein Haftungsausschluss wird vom Kunden durch die Anerkennung dieser AGB akzeptiert.

4.4

Nimmt der Kunde die Leistung von Kooperationspartnern oder anderen von „reko nature training“ vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. „reko nature training“ übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.

4.5

Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von „reko nature training“ um etwaige gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6

Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

4.7



Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.

4.8

Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1

 

Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Erhalt. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten von 10,00.- €uro erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt

5.2

Das Honorar für eine Personal Trainer Stunde beträgt 50,00 €uro/Stunde. Ausnahmen sind spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten.

5.3

 

Termine, die außerhalb der normalen Trainingszeiten vereinbart werden erhalten einen Aufschlag von 15,00.-€uro/ Stunde. „reko nature training“ behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5.4




Die Überweisung erfolgt auf das Konto:
René Kohlweis
comdirect                                                                                                                                                                  KontoNr.542011200                                                                                                                                                  BLZ. 20041144

§ 6 Sonstige Kosten

6.1

Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/ oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

6.2

Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3

Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4

Kauft „reko nature training“ im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von „reko nature training“.

6.5


Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von „reko nature training“ abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für Temperatur und Wettergerechte Kleidung zuständig.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

7.1

Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2


Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umständen (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird mit nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

7.3

In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

§ 8 Ersatzansprüche

8.1

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch „reko nature training“ können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 9 Datenschutz

9.1

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von „reko nature training“ gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2

Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

10.1

Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „reko nature training“ Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2

„reko nature training“ hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

11.1

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.

11.2

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2


Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtwirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3

Als Gerichtsstand wird Fulda vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.